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Bereit für das revidierte Geldwäschereigesetz?

Betroffenheit prüfen.
Handlungsbedarf erkennen.
Per 1. Oktober 2026 treten die revidierten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG, SR 955.0 und GwV SR 955.01) per 01. Oktober 2026 in Kraft. Davon können neu auch Immobilienverwaltungen und Immobilienmakler betroffen sein, wenn sie beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken bestimmte Tätigkeiten übernehmen.
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